Inhaltsverzeichnis
- 01Was ist ein iSFP?
- 02Rechtsgrundlagen
- 03Inhalt des iSFP
- 04Warum ein iSFP?
- 05iSFP oder Energieausweis
- 06Förderrechner
- 07Ablauf
- 08Anfrage an Energieberater
- 09Wer darf ihn erstellen?
- 10Voraussetzungen
- 11Unterlagen
- 12Kosten und Zuschuss
- 13Förderung der Maßnahmen
- 14iSFP Bonus und 15 Jahre
- 15Häufige Fehler
- 16Für wen
- 17Alle Themen
- 18Häufige Fragen
- 19Das könnte Sie interessieren
- 20Glossar
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist der Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Zustand Ihres Hauses und schlägt Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge vor, mit Kosten, Einsparung und Fördermöglichkeiten je Schritt.
Die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), definiert den iSFP als einen von einer Energieeffizienz Expertin oder einem Energieeffizienz Experten im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) erstellten Energieberatungsbericht (Nr. 2 Buchstabe l BEG EM). Ein iSFP ist damit kein beliebiges Sanierungskonzept: Er entsteht in einem geförderten Verfahren, mit einer festgelegten Software Ausgabe und nach Mindestinhalten, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgibt.
Der Fahrplan kennt zwei Varianten (Nr. 4 der EBW Richtlinie):
- Schritt für Schritt Sanierung: Das Gebäude wird über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen umfassend saniert. Das ist der häufigste Fall, weil sich Dach, Fenster und Heizung selten gleichzeitig erneuern lassen.
- Gesamtsanierung in einem Zug: Der Fahrplan zeigt, wie das Gebäude in einem Schritt ein von der BEG gefördertes Effizienzhausniveau erreicht.
Für Sie als Eigentümer ist der iSFP eine Entscheidungshilfe. Sie müssen die Vorschläge nicht umsetzen, weder ganz noch teilweise. Nach Angaben des BAFA sind Sie völlig frei, ob Sie die Vorschläge überhaupt, in Teilen oder vollständig verwirklichen.
iSFP und das Persönlichkeitskürzel ISFP
Wer nach "ISFP" sucht, findet auch einen Persönlichkeitstyp aus der Typologie nach Myers und Briggs. Mit dem Sanierungsfahrplan hat das nichts zu tun. Auf dieser Website steht iSFP immer für den individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude.
Rechtsgrundlagen: EBW Richtlinie, BEG EM und GModG
Einen Sanierungsfahrplan schreibt kein Gesetz vor. Er ist ein Förderinstrument. Drei Regelwerke bestimmen, wie er entsteht und was er Ihnen bringt:
| Regelwerk | Was es für den iSFP regelt |
|---|---|
| Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" vom 31. Mai 2023, geändert am 6. August 2024 | Gegenstand der Beratung, Antragsberechtigte, Anforderungen an das Gebäude und an die Berater, Höhe des Zuschusses, Antrag vor Vertragsschluss |
| Merkblatt des BAFA für die Erstellung des iSFP (Stand 08.01.2024) | Mindestinhalte: Istzustand, Sanierungskonzept, Kosten, Fördermöglichkeiten, Anbieterunabhängigkeit |
| Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026 | iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten, erhöhte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, Einbindung eines Energieeffizienz Experten in den Antrag |
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG) | Anforderungen an Bauteile bei Änderungen im Bestand und an Heizungen, an denen sich die Vorschläge im iSFP orientieren |
Die EBW Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und endet nach ihrer Nr. 9.1 zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm danach fortgeführt wird, war bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Für die Frage, welche Fassung gilt, kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an (Nr. 9.2). Wer einen geförderten iSFP plant, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum Jahresende aufschieben.
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch ist dabei entfallen. Das BAFA Merkblatt zum iSFP mit Stand 08.01.2024 verlangt im Sanierungskonzept weiterhin einen Vorschlag mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien oder Abwärme. Nach Angaben des Gebäudeforums klimaneutral wurden die Änderungen der BEG vom 21. Juli 2026 und des GModG in die iSFP Druckapplikation Version 2.7 übernommen, die ab dem 1. Dezember 2026 für alle iSFP gilt.
Was steht im Sanierungsfahrplan?
Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten, die Ihnen der Energieberater aushändigt und erläutert: "Mein Sanierungsfahrplan" fasst die Ergebnisse auf wenigen Seiten zusammen, die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" beschreibt die einzelnen Schritte im Detail. Beide erzeugt die Beratungssoftware über die iSFP Druckapplikation; nachträgliches Bearbeiten ist nach Angaben des Gebäudeforums nicht gestattet.
Istzustand des Gebäudes
Nach dem Merkblatt des BAFA gehören zum Istzustand unter anderem:
- Beschreibung des Gebäudes mit Baujahr, Nutzung, Wohneinheiten und Grenzen der bilanzierten Hülle, mit Fotos aller Ansichten
- beheiztes Volumen und Gebäudenutzfläche
- Zustand von Fenstern, Türen, Außenwänden, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenplatte mit dem vorhandenen Dämmniveau
- eine Tabelle der U Werte im Istzustand, gegenübergestellt mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und den Anforderungen der BEG
- Zustand von Heizung, Warmwasser und Verteilung, etwa Baujahr, Leistung, Pumpe, Thermostatventile und hydraulischer Abgleich
- Energiebilanz und Vergleich des berechneten Bedarfs mit dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden
Sanierungskonzept und Maßnahmenpakete
Kern des Fahrplans sind die vorgeschlagenen Sanierungsschritte. Jeder Schritt nennt Zeitraum oder Anlass, etwa die ohnehin fällige Erneuerung des Dachs. Für Bauteile der Hülle stehen U Wert, Dämmstärke und Wärmeleitstufe im Bericht, für die Anlagentechnik die Kennwerte der vorgeschlagenen Technik. Ein Vorschlag ist für jedes Bauteil nötig, das die gesetzlichen Anforderungen an den U Wert nicht erfüllt, und für Anlagentechnik, die älter als zehn Jahre ist. Die Schritte bauen rechnerisch aufeinander auf: Jede Stufe enthält die Einsparung aller vorherigen.
Kosten, Einsparung und Förderung
Für den Istzustand und jeden Schritt nennt der iSFP Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO2 Emissionen und Energiekosten. Hinzu kommen die geschätzten Investitionskosten und die Sowiesokosten, also der Anteil, den Sie für eine ohnehin fällige Instandsetzung auch ohne energetische Verbesserung zahlen würden. Für jede Maßnahme sind die Fördermöglichkeiten des Bundes anzugeben, gegebenenfalls auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG, und ein Hinweis auf Baubegleitung und Lüftungskonzept.
Farbklassen statt Zahlenkolonnen
Die Ergebnisse stellt der Fahrplan in Farbklassen dar. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich das Gebäude vom Istzustand über die einzelnen Schritte bis zum Zielzustand verbessert. Der Bericht muss frei von Hinweisen auf bestimmte Anbieter, Hersteller oder Produkte sein.
Warum sich ein Sanierungsfahrplan lohnen kann
Der Nutzen hängt davon ab, was Sie vorhaben. Drei Gründe stehen in der Praxis im Vordergrund.
- 01Mehr Zuschuss für Hülle und Anlagentechnik
Mit einem iSFP verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, und der Fördersatz steigt für den Teil oberhalb der normalen Grenze um 5 Prozentpunkte. Das gilt für Maßnahmen, die Teil des Fahrplans sind.
- 02Richtige Reihenfolge
Wer zuerst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat eine zu große Anlage. Wer neue Fenster einsetzt, ohne die Wand mitzudenken, riskiert Feuchte an den Laibungen. Der Fahrplan stimmt die Schritte bauphysikalisch und anlagentechnisch aufeinander ab.
- 03Planbare Kosten
Sie sehen Investition, Sowiesokosten, Einsparung und Förderung je Schritt. Das hilft bei der Finanzierung und bei der Entscheidung, welche Maßnahme zuerst kommt.
Ein Fahrplan kann außerdem beim Kauf eines älteren Hauses Orientierung geben. Den Antrag auf eine geförderte Beratung können Käufer stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist; die Eintragung im Grundbuch ist dafür nach Angaben des BAFA nicht nötig. Wer nur eine einzelne Maßnahme plant und die Ausgaben unter 30.000 Euro bleiben, profitiert vom Bonus nicht, weil dieser ein Mindestinvestitionsvolumen voraussetzt.
Sanierungsfahrplan oder Energieausweis?
Beide Dokumente beschreiben die Energieeffizienz eines Gebäudes, verfolgen aber verschiedene Zwecke.
| Merkmal | Individueller Sanierungsfahrplan | Energieausweis |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie EBW | §§ 79 bis 88 GModG |
| Pflicht | freiwillig | bei Verkauf, Vermietung und Neubau |
| Inhalt | Istzustand, Maßnahmen in Reihenfolge, Kosten, Einsparung, Förderung | Kennwerte, Effizienzklasse, kurze Modernisierungsempfehlungen |
| Ersteller | Energieeffizienz Experte, gelistet in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude | ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GModG |
| Geltung | iSFP Bonus für Maßnahmen bis 15 Jahre nach Erstellung | zehn Jahre |
| Förderung | BAFA Zuschuss zur Beratung | keine eigene Förderung |
Das BAFA ist für Energieausweise nicht zuständig. Stellt der Energieberater im Zusammenhang mit dem iSFP zusätzlich einen Energieausweis aus, ist das für die Förderung der Beratung nach Angaben des BAFA nicht schädlich. Die Daten aus der Vor Ort Aufnahme lassen sich dann für beide Dokumente nutzen. Mehr zum Ausweis finden Sie bei energieausweis-erstellen24.de.
Förderrechner: Beratungszuschuss und iSFP Bonus
Der Rechner ermittelt zwei Beträge: den Zuschuss des BAFA zum Honorar für die Energieberatung und den Zuschuss der BEG EM für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, jeweils mit und ohne Sanierungsfahrplan. Er nutzt die Werte der EBW Richtlinie in der Fassung vom 6. August 2024 nach Angaben des BAFA sowie Nr. 8.3.1 und Nr. 8.4.2 der BEG EM vom 17. Juli 2026. Heizungen nach Nr. 5.3 BEG EM bleiben außen vor, weil es für sie keinen iSFP Bonus gibt.
Förderung mit Sanierungsfahrplan berechnen
1. Energieberatung
2. Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Der Rechner berücksichtigt nicht den WPB Bonus, der ab dem ersten Quartal 2027 für sehr ineffiziente Gebäude hinzukommen soll, nicht die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung und keine Zuschüsse, die Sie im selben Kalenderjahr für dasselbe Gebäude bereits erhalten haben. Er ersetzt keine Prüfung durch Energieberater, BAFA oder KfW. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Rechenbeispiele für ein Einfamilienhaus
| Förderfähige Ausgaben | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 0 Euro, Mindestvolumen nicht erreicht |
| 40.000 Euro | 4.500 Euro | 6.500 Euro | 2.000 Euro |
| 60.000 Euro | 4.500 Euro | 10.500 Euro | 6.000 Euro |
| 80.000 Euro | 4.500 Euro | 10.500 Euro | 6.000 Euro, Höchstgrenze erreicht |
Bei 60.000 Euro ergeben sich mit iSFP 15 Prozent auf 60.000 Euro, also 9.000 Euro, plus 5 Prozentpunkte auf die 30.000 Euro oberhalb der normalen Höchstgrenze, also 1.500 Euro. Das sind 17,5 Prozent der Ausgaben. Der größere Teil des Vorteils entsteht nicht durch den Bonus, sondern durch die verdoppelte Höchstgrenze.Weitere Beispiele für Mehrfamilienhäuser und die genauen Bedingungen finden Sie auf der Seite iSFP Bonus.
Ablauf: vom Antrag bis zur Übergabe des Fahrplans
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung. Der Antrag beim BAFA kommt vor dem verbindlichen Beratungsvertrag.
- 01Energieberater finden
Gefördert wird nur eine Beratung durch eine Person, die in der Energieeffizienz Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" geführt ist.
- 02Angebot einholen
Der Berater nennt Leistungsumfang und Honorar. Einen Vertrag schließen Sie entweder erst nach dem Antrag oder mit einer Bedingung, die seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig macht.
- 03Antrag im BAFA Portal
Den Antrag stellen Sie als Beratungsempfänger oder bevollmächtigen den Energieberater. Die Bearbeitung dauerte nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen.
- 04Datenaufnahme vor Ort
Eine Begehung ist Pflicht. Sie darf auch eine andere geeignete Person aus dem Beratungsunternehmen übernehmen.
- 05Bilanzierung und Vorschläge
Der Berater berechnet den Istzustand, entwickelt die Sanierungsschritte und stimmt sie mit Ihnen ab.
- 06Übergabe und Erläuterung
Sie erhalten beide Dokumente des iSFP mit Erklärung, auf Wunsch auch telefonisch.
- 07Honorar zahlen, Nachweis einreichen
Sie zahlen das volle Honorar und reichen den Verwendungsnachweis im BAFA Portal ein. Der Zuschuss geht an Sie, nicht an den Berater.
Die Beratung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen sein, der Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate danach beim BAFA eingehen (Nr. 8.3 und 8.4 EBW). Zuwendungsbescheide enthalten seit dem 1. Januar 2025 eine auflösende Bedingung: Ohne fristgerechten Nachweis werden sie automatisch unwirksam.
Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Anfrage an Energieeffizienz Experten
Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude erstellen lassen? Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage an einen unabhängigen Energieeffizienz Experten weiter. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Leistung, Honorar und Antrag beim BAFA klären Sie direkt mit dem Berater. Wir selbst beraten nicht und erstellen keinen Fahrplan.
Wer darf einen iSFP erstellen?
Seit dem 1. Juli 2023 ist die Deutsche Energie Agentur (dena) für die Zulassung der Berater zuständig. Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die unter energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" gelistet ist (Nr. 6.2 EBW). Die Liste ist öffentlich, Sie können dort nach Postleitzahl suchen.
Ein Eintrag in einer anderen Kategorie reicht nicht. Wer etwa nur für die BEG gelistet ist, kann Ihren Förderantrag für Einzelmaßnahmen begleiten, aber keinen geförderten iSFP erstellen. Umgekehrt muss bei einem Antrag mit iSFP Bonus in der BEG EM immer ein Energieeffizienz Experte der Kategorie BEG Wohngebäude eingebunden sein (Nr. 9.2.4 und 9.3 BEG EM). Er prüft auch, ob die beantragte Maßnahme dem Fahrplan entspricht.
Nicht antragsberechtigt sind zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Gebäudes sind (Nr. 5.2 EBW). Für diese Eigentümer gilt in der BEG EM ohne iSFP bereits die erhöhte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.3.1 a BEG EM).Was die Energieberatung neben dem iSFP umfasst und wie Sie einen Berater auswählen, lesen Sie auf der Seite Energieberatung für Wohngebäude.
Voraussetzungen für die geförderte Beratung
Ob Ihr Gebäude und Sie selbst für die geförderte Energieberatung infrage kommen, entscheiden wenige Bedingungen:
- Wohngebäude in Deutschland: Das Gebäude dient nach seiner Zweckbestimmung dem Wohnen. Bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die getrennte oder gemeinsame Bilanzierung über die Zuordnung.
- Mindestens zehn Jahre alt: Bauantrag oder Bauanzeige liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück (Nr. 6.1 EBW).
- Vier Jahre Abstand: Eine erneute Förderung für dasselbe Gebäude ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen möglich, es sei denn, das Eigentum hat gewechselt.
- Antragsberechtigt: Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter. Die drei Letztgenannten brauchen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (Nr. 5.1 EBW).
- Keine Doppelförderung: Für dieselbe Beratung dürfen keine anderen öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Die Förderung der später vorgeschlagenen Investitionen bleibt davon unberührt (Nr. 7.3 EBW).
Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein. Für Unternehmen als Antragsteller gelten zusätzlich die Regeln für De minimis Beihilfen.
Welche Unterlagen der Energieberater braucht
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto kürzer wird die Aufnahme vor Ort und desto genauer der Fahrplan. Legen Sie bereit, was vorhanden ist:
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten, gegebenenfalls Baubeschreibung oder Baugenehmigung
- Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und Zahl der Wohnungen
- Rechnungen und Unterlagen zu früheren Sanierungen, etwa Dämmung, Fenster oder Dach
- Daten der Heizung: Typenschild, Baujahr, Schornsteinfegerprotokoll
- Verbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
- einen vorhandenen Energieausweis
- bei Mietern, Pächtern oder Nießbrauchern die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften den Beschluss zur Beauftragung
Fehlen Verbrauchsdaten, etwa nach einem Eigentümerwechsel oder längerem Leerstand, kann der Berater die Energiekosten nach typischen Werten ansetzen. Er muss das im iSFP begründen.
Was kostet ein Sanierungsfahrplan?
Ein amtliches Honorar für den iSFP gibt es nicht. Den Preis vereinbaren Sie mit dem Energieberater. Er hängt vor allem von Größe und Zahl der Wohnungen, von den vorhandenen Unterlagen, vom Aufwand der Aufnahme vor Ort und davon ab, ob zusätzlich eine Erläuterung in der Eigentümerversammlung oder ein Energieausweis gewünscht ist.
Fest geregelt ist dagegen der Zuschuss. Er beträgt nach der Änderung der EBW Richtlinie vom 6. August 2024 laut BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:
| Gebäude | Zuschuss | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Ein oder Zweifamilienhaus | 50 % des Honorars | 650 Euro |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % des Honorars | 850 Euro |
| Wohnungseigentümergemeinschaft, Erläuterung in der Versammlung | 100 % des Honorars dafür, einmalig | 250 Euro |
Förderfähig ist das Bruttohonorar, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sonst das Nettohonorar (Nr. 7.2 EBW). Sie zahlen zunächst das ganze Honorar, der Zuschuss kommt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.Rechenbeispiele und die Kostenfaktoren im Einzelnen finden Sie auf der Seite Kosten des Sanierungsfahrplans.
Förderung der Maßnahmen aus dem Fahrplan
Der iSFP selbst bringt Ihnen nur den Beratungszuschuss. Sein eigentlicher Wert zeigt sich, wenn Sie Maßnahmen umsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für die BEG EM. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 gelten die alten Konditionen.
| Maßnahme | Fördersatz | iSFP Bonus | Höchstgrenze erste Wohneinheit ohne / mit iSFP |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz) | 15 % | 5 Prozentpunkte | 30.000 / 60.000 Euro je Kalenderjahr |
| Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home) | 15 % | 5 Prozentpunkte | gemeinsam mit Hülle |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 Prozentpunkte | gemeinsam mit Hülle |
| Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss) | 30 %, Boni für Selbstnutzer | kein iSFP Bonus | 28.000 Euro, sinkt ab Februar 2027 |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | kein iSFP Bonus | 5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern |
Für weitere Wohneinheiten erhöhen sich die Höchstgrenzen; der Rechner oben berücksichtigt das. Ab dem ersten Quartal 2027 soll für sehr ineffiziente Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings, ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für die Dämmung kommen. Auch dafür muss die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP sein (Nr. 8.4.3 BEG EM).
Wichtig für die Reihenfolge: Den Zuschuss für eine Maßnahme beantragen Sie vor Vorhabenbeginn, und der iSFP muss bei der Antragstellung bereits vorliegen.Alle Programme im Überblick, auch Kredite und Landesprogramme, beschreibt die Seite Förderung.
iSFP Bonus: Bedingungen und Zeitraum von 15 Jahren
Den Bonus regelt Nr. 8.4.2 der BEG EM. Er setzt voraus:
- Die Maßnahme ist Bestandteil eines im Programm EBW geförderten iSFP. Ein Sanierungskonzept außerhalb des Programms genügt nicht.
- Sie wird innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro brutto.
- Der iSFP liegt schon bei der Antragstellung vor. Zum Verwendungsnachweis der BEG EM muss die Förderung der Energieberatung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
- Ein Energieeffizienz Experte bestätigt, dass die Maßnahme dem iSFP entspricht. Kleine Abweichungen, eine Übererfüllung oder eine andere Reihenfolge schaden nicht. Erfüllen Sie die Vorgaben des Fahrplans deutlich nicht, entfällt der Bonus.
Als Übergangsregel zählen auch Beratungsberichte, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, ohne als iSFP erstellt zu sein. Vom Bonus ausgenommen sind Heizungen nach Nr. 5.3, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung und die Fachplanung und Baubegleitung.
Die 15 Jahre sind keine Gültigkeit des Fahrplans im Sinne eines Ablaufdatums. Sie begrenzen nur den Zeitraum, in dem eine Maßnahme den Bonus erhält. Ändert sich der Zustand des Gebäudes stark, kann ein neuer Fahrplan trotzdem sinnvoll sein.
Häufige Fehler, die Förderung kosten
- Vertrag vor dem Antrag: Wer den Beratungsvertrag ohne Bedingung unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, verliert den Beratungszuschuss. Gleiches gilt für Maßnahmen in der BEG EM: Der Ausführungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn.
- Berater ohne passende Kategorie: Nur ein Eintrag in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" führt zu einem geförderten iSFP.
- Fristen verpasst: Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Vorlagefrist eingereicht, wird der Zuwendungsbescheid unwirksam. Eine einmalige Verlängerung um sechs Monate ist auf formlosen Antrag möglich, wenn Sie sie vor Ablauf beantragen.
- Maßnahme weicht ab: Wer statt der vorgeschlagenen Fassadendämmung nur einen Teil umsetzt, erfüllt die Vorgaben eventuell nicht mehr. Eine Ausnahme nennt das BAFA für Dach und oberste Geschossdecke, wenn beide Varianten im iSFP beschrieben sind.
- Bonus ohne Mindestvolumen erwartet: Unter 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keinen iSFP Bonus.
- Höchstgrenze nur auf ein Jahr verteilt: Die Grenze für Hülle und Anlagentechnik gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Wer große Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann sie zweimal nutzen.
- Programmende übersehen: Die EBW Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Ein Antrag im Jahr 2027 hängt von einer Nachfolgeregelung ab.
Für wen eignet sich ein Sanierungsfahrplan?
| Situation | Was der iSFP leistet |
|---|---|
| Eigentümer eines älteren Einfamilienhauses mit mehreren anstehenden Arbeiten | Reihenfolge, Kostenplan, höhere Zuschüsse für Dämmung und Fenster |
| Käufer eines Bestandsgebäudes nach dem Notartermin | Überblick über den Sanierungsbedarf vor Einzug und Finanzierung |
| Vermieter von Mehrfamilienhäusern | Planung über mehrere Jahre, Höchstgrenzen je Wohnung, Grundlage für Modernisierungsentscheidungen |
| Wohnungseigentümergemeinschaften | gemeinsame Entscheidungsgrundlage, Zuschuss für die Erläuterung in der Versammlung |
| Eigentümer, die nur die Heizung tauschen wollen | Einschätzung, ob die Hülle zuerst kommen sollte; für die Heizung selbst gibt es keinen iSFP Bonus |
Weniger geeignet ist ein iSFP für Gebäude, deren Bauantrag weniger als zehn Jahre zurückliegt, weil die Beratung dann nicht gefördert wird, und für Vorhaben, bei denen nur eine kleine Maßnahme ansteht.
Alle Themen zum Sanierungsfahrplan
Vertiefende Artikel zu Kosten, Förderung, iSFP Bonus und Energieberatung.
Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan
Ist ein Sanierungsfahrplan Pflicht?
Nein. Kein Gesetz schreibt einen iSFP vor. Er ist freiwillig und lohnt sich vor allem, wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle mit mehr als 30.000 Euro planen oder die Sanierung über mehrere Jahre strecken wollen.
Wie lange dauert es, bis der iSFP fertig ist?
Das hängt vom Berater und vom Gebäude ab. Die Förderung verlangt, dass die Beratung innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen ist. Die Bearbeitung des Antrags dauerte nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen.
Kann ich den Antrag beim BAFA selbst stellen?
Ja. Den Antrag stellt der Beratungsempfänger über das BAFA Portal. Sie können den Energieberater mit einer Vollmacht beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?
Nein. Sie entscheiden frei, ob Sie keine, einzelne oder alle Maßnahmen umsetzen. Den iSFP Bonus erhält jede Maßnahme, die Teil des Fahrplans ist und die übrigen Bedingungen erfüllt.
Gilt der iSFP auch für eine Eigentumswohnung?
Die geförderte Beratung bezieht sich auf das Wohngebäude. In einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag. Für die Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich.
Bekomme ich den iSFP Bonus auch für eine neue Wärmepumpe?
Nein. Heizungen nach Nr. 5.3 BEG EM sind vom iSFP Bonus ausgenommen. Für sie gelten eigene Boni, etwa der Klimageschwindigkeitsbonus für selbst genutzte Wohnungen.
Was passiert mit dem iSFP, wenn ich das Haus verkaufe?
Eine eigene Regel zum iSFP beim Eigentümerwechsel enthält die BEG EM nicht. Ob ein Käufer den Fahrplan für den Bonus nutzen kann, sollte er vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz Experten und dem BAFA klären. Ein neuer Eigentümer kann ohne Wartezeit eine eigene geförderte Beratung beantragen.
Zählt ein alter Energieberatungsbericht als iSFP?
Nur in einem Fall: Berichte, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, sind für den iSFP Bonus zugelassen. Andere Berichte erkennt das BAFA nicht an.
Kann ich die Kosten des iSFP von der Steuer absetzen?
§ 35c EStG berücksichtigt Kosten für Energieberater, wenn diese mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung einer begünstigten Maßnahme beauftragt sind, zu 50 Prozent. Für eine Maßnahme, für die Sie einen Zuschuss der BEG erhalten, ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Wie oft wird eine Energieberatung für dasselbe Haus gefördert?
Frühestens vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen Förderung, außer das Eigentum hat zwischenzeitlich gewechselt.
Was ist, wenn ich nach dem 31. Dezember 2026 einen iSFP beantragen möchte?
Die EBW Richtlinie endet mit diesem Datum. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, war bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Ein bereits geförderter iSFP bleibt für den Bonus der BEG EM maßgeblich.
Welche Norm nutzt der Berater für die Berechnung?
Für iSFP, die ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden, verlangt das BAFA eine Energiebilanz nach DIN V 18599: 2018-09.
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Weitere Ratgeber aus unserem Netz zu Energieausweis, Heizung, Lüftung und Immobilienwert.
Glossar: Begriffe rund um den iSFP
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; bewilligt den Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude und die BEG EM Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen; Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizung und Heizungsoptimierung.
- EBW
- Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude; das Programm, in dem der iSFP entsteht.
- Energieeffizienz Expertenliste
- Liste der Energieberater, die für Förderprogramme des Bundes zugelassen sind; geführt von der dena.
- Höchstgrenze
- Obergrenze der förderfähigen Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr in der BEG EM; mit iSFP Bonus doppelt so hoch.
- iSFP Bonus
- Zusätzliche 5 Prozentpunkte Förderung für Maßnahmen aus einem geförderten iSFP auf den Teil der Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze.
- Mein Sanierungsfahrplan
- Zusammenfassendes Dokument des iSFP mit Istzustand, Schritten und Zielzustand.
- Mindestinvestitionsvolumen
- Für den iSFP Bonus 30.000 Euro brutto förderfähige Ausgaben; allgemein 300 Euro je Einzelmaßnahme.
- Schritt für Schritt Sanierung
- Variante des iSFP, bei der das Gebäude über mehrere Jahre mit abgestimmten Maßnahmen saniert wird.
- Sowiesokosten
- Kostenanteil einer Maßnahme, der auch für eine ohnehin nötige Instandsetzung ohne energetische Verbesserung anfiele.
- Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen
- Ausführliches Dokument des iSFP mit Beschreibung, Kosten und Kennwerten jeder Maßnahme.
- U Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in W/(m²K); je kleiner, desto besser gedämmt.
- Verwendungsnachweis
- Nachweis nach der Beratung, dass die geförderte Leistung erbracht und bezahlt wurde; Voraussetzung für die Auszahlung.
- Worst Performing Building
- Besonders ineffizientes Gebäude im Sinne der BEG; für Wohngebäude etwa mit einem Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh je m² und Jahr oder Klasse H im Bedarfsausweis.
Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.