Ratgeber individueller Sanierungsfahrplan

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Ihr Wohngebäude energetisch modernisieren und was jeder Schritt bringt. Das BAFA bezuschusst die Beratung, und für Maßnahmen aus dem Fahrplan erhöht die BEG den Zuschuss. Hier finden Sie Inhalt, Ablauf, Förderregeln und einen Rechner. Auf Wunsch leiten wir Ihre Anfrage an unabhängige Energieeffizienz Experten weiter.

  • Förderrechner für Beratungszuschuss und iSFP Bonus nach den Richtlinien von BAFA und BEG
  • Ablauf, Unterlagen und Fristen, damit die Förderung nicht an der Reihenfolge scheitert
  • Anfrage an Energieeffizienz Experten, ohne Kosten für die Vermittlung

Für wen ist der Sanierungsfahrplan?

Wählen Sie, wer anfragt. Das Formular weiter unten fragt danach nur noch wenige Eckdaten zum Gebäude ab.

Wir beraten nicht selbst. Die Anfrage geht mit Ihrer Einwilligung an einen unabhängigen Energieeffizienz Experten.

50 %Zuschuss zum Beratungshonorar, höchstens 650 Euro bei einer oder zwei Wohnungen
5 ProzentpunkteiSFP Bonus für Gebäudehülle und Anlagentechnik in der BEG EM
60.000 Euroförderfähige Ausgaben je Jahr für die erste Wohnung mit iSFP Bonus
15 JahreZeitraum nach Erstellung, in dem Maßnahmen den Bonus erhalten können
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Was ist ein iSFP?
  2. 02Rechtsgrundlagen
  3. 03Inhalt des iSFP
  4. 04Warum ein iSFP?
  5. 05iSFP oder Energieausweis
  6. 06Förderrechner
  7. 07Ablauf
  8. 08Anfrage an Energieberater
  9. 09Wer darf ihn erstellen?
  10. 10Voraussetzungen
  11. 11Unterlagen
  12. 12Kosten und Zuschuss
  13. 13Förderung der Maßnahmen
  14. 14iSFP Bonus und 15 Jahre
  15. 15Häufige Fehler
  16. 16Für wen
  17. 17Alle Themen
  18. 18Häufige Fragen
  19. 19Das könnte Sie interessieren
  20. 20Glossar
01 Grundlagen

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist der Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Zustand Ihres Hauses und schlägt Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge vor, mit Kosten, Einsparung und Fördermöglichkeiten je Schritt.

Die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), definiert den iSFP als einen von einer Energieeffizienz Expertin oder einem Energieeffizienz Experten im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) erstellten Energieberatungsbericht (Nr. 2 Buchstabe l BEG EM). Ein iSFP ist damit kein beliebiges Sanierungskonzept: Er entsteht in einem geförderten Verfahren, mit einer festgelegten Software Ausgabe und nach Mindestinhalten, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgibt.

Der Fahrplan kennt zwei Varianten (Nr. 4 der EBW Richtlinie):

  • Schritt für Schritt Sanierung: Das Gebäude wird über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen umfassend saniert. Das ist der häufigste Fall, weil sich Dach, Fenster und Heizung selten gleichzeitig erneuern lassen.
  • Gesamtsanierung in einem Zug: Der Fahrplan zeigt, wie das Gebäude in einem Schritt ein von der BEG gefördertes Effizienzhausniveau erreicht.

Für Sie als Eigentümer ist der iSFP eine Entscheidungshilfe. Sie müssen die Vorschläge nicht umsetzen, weder ganz noch teilweise. Nach Angaben des BAFA sind Sie völlig frei, ob Sie die Vorschläge überhaupt, in Teilen oder vollständig verwirklichen.

iSFP und das Persönlichkeitskürzel ISFP

Wer nach "ISFP" sucht, findet auch einen Persönlichkeitstyp aus der Typologie nach Myers und Briggs. Mit dem Sanierungsfahrplan hat das nichts zu tun. Auf dieser Website steht iSFP immer für den individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude.

02 Recht

Rechtsgrundlagen: EBW Richtlinie, BEG EM und GModG

Einen Sanierungsfahrplan schreibt kein Gesetz vor. Er ist ein Förderinstrument. Drei Regelwerke bestimmen, wie er entsteht und was er Ihnen bringt:

Regeln rund um den iSFP (Stand Oktober 2026)
RegelwerkWas es für den iSFP regelt
Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" vom 31. Mai 2023, geändert am 6. August 2024Gegenstand der Beratung, Antragsberechtigte, Anforderungen an das Gebäude und an die Berater, Höhe des Zuschusses, Antrag vor Vertragsschluss
Merkblatt des BAFA für die Erstellung des iSFP (Stand 08.01.2024)Mindestinhalte: Istzustand, Sanierungskonzept, Kosten, Fördermöglichkeiten, Anbieterunabhängigkeit
Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten, erhöhte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, Einbindung eines Energieeffizienz Experten in den Antrag
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG)Anforderungen an Bauteile bei Änderungen im Bestand und an Heizungen, an denen sich die Vorschläge im iSFP orientieren

Die EBW Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und endet nach ihrer Nr. 9.1 zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form das Programm danach fortgeführt wird, war bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Für die Frage, welche Fassung gilt, kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an (Nr. 9.2). Wer einen geförderten iSFP plant, sollte den Antrag deshalb nicht bis zum Jahresende aufschieben.

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch ist dabei entfallen. Das BAFA Merkblatt zum iSFP mit Stand 08.01.2024 verlangt im Sanierungskonzept weiterhin einen Vorschlag mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien oder Abwärme. Nach Angaben des Gebäudeforums klimaneutral wurden die Änderungen der BEG vom 21. Juli 2026 und des GModG in die iSFP Druckapplikation Version 2.7 übernommen, die ab dem 1. Dezember 2026 für alle iSFP gilt.

03 Inhalt

Was steht im Sanierungsfahrplan?

Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten, die Ihnen der Energieberater aushändigt und erläutert: "Mein Sanierungsfahrplan" fasst die Ergebnisse auf wenigen Seiten zusammen, die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" beschreibt die einzelnen Schritte im Detail. Beide erzeugt die Beratungssoftware über die iSFP Druckapplikation; nachträgliches Bearbeiten ist nach Angaben des Gebäudeforums nicht gestattet.

Istzustand des Gebäudes

Nach dem Merkblatt des BAFA gehören zum Istzustand unter anderem:

  • Beschreibung des Gebäudes mit Baujahr, Nutzung, Wohneinheiten und Grenzen der bilanzierten Hülle, mit Fotos aller Ansichten
  • beheiztes Volumen und Gebäudenutzfläche
  • Zustand von Fenstern, Türen, Außenwänden, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenplatte mit dem vorhandenen Dämmniveau
  • eine Tabelle der U Werte im Istzustand, gegenübergestellt mit den gesetzlichen Mindestanforderungen und den Anforderungen der BEG
  • Zustand von Heizung, Warmwasser und Verteilung, etwa Baujahr, Leistung, Pumpe, Thermostatventile und hydraulischer Abgleich
  • Energiebilanz und Vergleich des berechneten Bedarfs mit dem Verbrauch der letzten drei Heizperioden

Sanierungskonzept und Maßnahmenpakete

Kern des Fahrplans sind die vorgeschlagenen Sanierungsschritte. Jeder Schritt nennt Zeitraum oder Anlass, etwa die ohnehin fällige Erneuerung des Dachs. Für Bauteile der Hülle stehen U Wert, Dämmstärke und Wärmeleitstufe im Bericht, für die Anlagentechnik die Kennwerte der vorgeschlagenen Technik. Ein Vorschlag ist für jedes Bauteil nötig, das die gesetzlichen Anforderungen an den U Wert nicht erfüllt, und für Anlagentechnik, die älter als zehn Jahre ist. Die Schritte bauen rechnerisch aufeinander auf: Jede Stufe enthält die Einsparung aller vorherigen.

Kosten, Einsparung und Förderung

Für den Istzustand und jeden Schritt nennt der iSFP Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO2 Emissionen und Energiekosten. Hinzu kommen die geschätzten Investitionskosten und die Sowiesokosten, also der Anteil, den Sie für eine ohnehin fällige Instandsetzung auch ohne energetische Verbesserung zahlen würden. Für jede Maßnahme sind die Fördermöglichkeiten des Bundes anzugeben, gegebenenfalls auch die Steuerermäßigung nach § 35c EStG, und ein Hinweis auf Baubegleitung und Lüftungskonzept.

Farbklassen statt Zahlenkolonnen

Die Ergebnisse stellt der Fahrplan in Farbklassen dar. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich das Gebäude vom Istzustand über die einzelnen Schritte bis zum Zielzustand verbessert. Der Bericht muss frei von Hinweisen auf bestimmte Anbieter, Hersteller oder Produkte sein.

04 Nutzen

Warum sich ein Sanierungsfahrplan lohnen kann

Der Nutzen hängt davon ab, was Sie vorhaben. Drei Gründe stehen in der Praxis im Vordergrund.

  1. 01
    Mehr Zuschuss für Hülle und Anlagentechnik

    Mit einem iSFP verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung, und der Fördersatz steigt für den Teil oberhalb der normalen Grenze um 5 Prozentpunkte. Das gilt für Maßnahmen, die Teil des Fahrplans sind.

  2. 02
    Richtige Reihenfolge

    Wer zuerst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat eine zu große Anlage. Wer neue Fenster einsetzt, ohne die Wand mitzudenken, riskiert Feuchte an den Laibungen. Der Fahrplan stimmt die Schritte bauphysikalisch und anlagentechnisch aufeinander ab.

  3. 03
    Planbare Kosten

    Sie sehen Investition, Sowiesokosten, Einsparung und Förderung je Schritt. Das hilft bei der Finanzierung und bei der Entscheidung, welche Maßnahme zuerst kommt.

Ein Fahrplan kann außerdem beim Kauf eines älteren Hauses Orientierung geben. Den Antrag auf eine geförderte Beratung können Käufer stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist; die Eintragung im Grundbuch ist dafür nach Angaben des BAFA nicht nötig. Wer nur eine einzelne Maßnahme plant und die Ausgaben unter 30.000 Euro bleiben, profitiert vom Bonus nicht, weil dieser ein Mindestinvestitionsvolumen voraussetzt.

05 Abgrenzung

Sanierungsfahrplan oder Energieausweis?

Beide Dokumente beschreiben die Energieeffizienz eines Gebäudes, verfolgen aber verschiedene Zwecke.

iSFP und Energieausweis im Vergleich
MerkmalIndividueller SanierungsfahrplanEnergieausweis
RechtsgrundlageFörderrichtlinie EBW§§ 79 bis 88 GModG
Pflichtfreiwilligbei Verkauf, Vermietung und Neubau
InhaltIstzustand, Maßnahmen in Reihenfolge, Kosten, Einsparung, FörderungKennwerte, Effizienzklasse, kurze Modernisierungsempfehlungen
ErstellerEnergieeffizienz Experte, gelistet in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäudeausstellungsberechtigte Person nach § 88 GModG
GeltungiSFP Bonus für Maßnahmen bis 15 Jahre nach Erstellungzehn Jahre
FörderungBAFA Zuschuss zur Beratungkeine eigene Förderung

Das BAFA ist für Energieausweise nicht zuständig. Stellt der Energieberater im Zusammenhang mit dem iSFP zusätzlich einen Energieausweis aus, ist das für die Förderung der Beratung nach Angaben des BAFA nicht schädlich. Die Daten aus der Vor Ort Aufnahme lassen sich dann für beide Dokumente nutzen. Mehr zum Ausweis finden Sie bei energieausweis-erstellen24.de.

06 Rechner

Förderrechner: Beratungszuschuss und iSFP Bonus

Der Rechner ermittelt zwei Beträge: den Zuschuss des BAFA zum Honorar für die Energieberatung und den Zuschuss der BEG EM für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, jeweils mit und ohne Sanierungsfahrplan. Er nutzt die Werte der EBW Richtlinie in der Fassung vom 6. August 2024 nach Angaben des BAFA sowie Nr. 8.3.1 und Nr. 8.4.2 der BEG EM vom 17. Juli 2026. Heizungen nach Nr. 5.3 BEG EM bleiben außen vor, weil es für sie keinen iSFP Bonus gibt.

Förderung mit Sanierungsfahrplan berechnen

Bei Maßnahmen, die nur einen Teil der Wohnungen betreffen, zählen nur diese.

1. Energieberatung

Brutto, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sonst netto.

2. Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik

Brutto, zum Beispiel Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung.

Der Rechner berücksichtigt nicht den WPB Bonus, der ab dem ersten Quartal 2027 für sehr ineffiziente Gebäude hinzukommen soll, nicht die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung und keine Zuschüsse, die Sie im selben Kalenderjahr für dasselbe Gebäude bereits erhalten haben. Er ersetzt keine Prüfung durch Energieberater, BAFA oder KfW. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Rechenbeispiele für ein Einfamilienhaus

Förderfähige AusgabenZuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFPUnterschied
20.000 Euro3.000 Euro3.000 Euro0 Euro, Mindestvolumen nicht erreicht
40.000 Euro4.500 Euro6.500 Euro2.000 Euro
60.000 Euro4.500 Euro10.500 Euro6.000 Euro
80.000 Euro4.500 Euro10.500 Euro6.000 Euro, Höchstgrenze erreicht

Bei 60.000 Euro ergeben sich mit iSFP 15 Prozent auf 60.000 Euro, also 9.000 Euro, plus 5 Prozentpunkte auf die 30.000 Euro oberhalb der normalen Höchstgrenze, also 1.500 Euro. Das sind 17,5 Prozent der Ausgaben. Der größere Teil des Vorteils entsteht nicht durch den Bonus, sondern durch die verdoppelte Höchstgrenze.Weitere Beispiele für Mehrfamilienhäuser und die genauen Bedingungen finden Sie auf der Seite iSFP Bonus.

07 Ablauf

Ablauf: vom Antrag bis zur Übergabe des Fahrplans

Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung. Der Antrag beim BAFA kommt vor dem verbindlichen Beratungsvertrag.

  1. 01
    Energieberater finden

    Gefördert wird nur eine Beratung durch eine Person, die in der Energieeffizienz Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" geführt ist.

  2. 02
    Angebot einholen

    Der Berater nennt Leistungsumfang und Honorar. Einen Vertrag schließen Sie entweder erst nach dem Antrag oder mit einer Bedingung, die seine Wirksamkeit von der Förderzusage abhängig macht.

  3. 03
    Antrag im BAFA Portal

    Den Antrag stellen Sie als Beratungsempfänger oder bevollmächtigen den Energieberater. Die Bearbeitung dauerte nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen.

  4. 04
    Datenaufnahme vor Ort

    Eine Begehung ist Pflicht. Sie darf auch eine andere geeignete Person aus dem Beratungsunternehmen übernehmen.

  5. 05
    Bilanzierung und Vorschläge

    Der Berater berechnet den Istzustand, entwickelt die Sanierungsschritte und stimmt sie mit Ihnen ab.

  6. 06
    Übergabe und Erläuterung

    Sie erhalten beide Dokumente des iSFP mit Erklärung, auf Wunsch auch telefonisch.

  7. 07
    Honorar zahlen, Nachweis einreichen

    Sie zahlen das volle Honorar und reichen den Verwendungsnachweis im BAFA Portal ein. Der Zuschuss geht an Sie, nicht an den Berater.

Die Beratung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen sein, der Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate danach beim BAFA eingehen (Nr. 8.3 und 8.4 EBW). Zuwendungsbescheide enthalten seit dem 1. Januar 2025 eine auflösende Bedingung: Ohne fristgerechten Nachweis werden sie automatisch unwirksam.

08 Anfrage

Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Anfrage an Energieeffizienz Experten

Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude erstellen lassen? Über dieses Formular leiten wir Ihre Anfrage an einen unabhängigen Energieeffizienz Experten weiter. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos. Leistung, Honorar und Antrag beim BAFA klären Sie direkt mit dem Berater. Wir selbst beraten nicht und erstellen keinen Fahrplan.

09 Berater

Wer darf einen iSFP erstellen?

Seit dem 1. Juli 2023 ist die Deutsche Energie Agentur (dena) für die Zulassung der Berater zuständig. Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die unter energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" gelistet ist (Nr. 6.2 EBW). Die Liste ist öffentlich, Sie können dort nach Postleitzahl suchen.

Ein Eintrag in einer anderen Kategorie reicht nicht. Wer etwa nur für die BEG gelistet ist, kann Ihren Förderantrag für Einzelmaßnahmen begleiten, aber keinen geförderten iSFP erstellen. Umgekehrt muss bei einem Antrag mit iSFP Bonus in der BEG EM immer ein Energieeffizienz Experte der Kategorie BEG Wohngebäude eingebunden sein (Nr. 9.2.4 und 9.3 BEG EM). Er prüft auch, ob die beantragte Maßnahme dem Fahrplan entspricht.

Nicht antragsberechtigt sind zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Gebäudes sind (Nr. 5.2 EBW). Für diese Eigentümer gilt in der BEG EM ohne iSFP bereits die erhöhte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben (Nr. 8.3.1 a BEG EM).Was die Energieberatung neben dem iSFP umfasst und wie Sie einen Berater auswählen, lesen Sie auf der Seite Energieberatung für Wohngebäude.

10 Voraussetzungen

Voraussetzungen für die geförderte Beratung

Ob Ihr Gebäude und Sie selbst für die geförderte Energieberatung infrage kommen, entscheiden wenige Bedingungen:

  • Wohngebäude in Deutschland: Das Gebäude dient nach seiner Zweckbestimmung dem Wohnen. Bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die getrennte oder gemeinsame Bilanzierung über die Zuordnung.
  • Mindestens zehn Jahre alt: Bauantrag oder Bauanzeige liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück (Nr. 6.1 EBW).
  • Vier Jahre Abstand: Eine erneute Förderung für dasselbe Gebäude ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen möglich, es sei denn, das Eigentum hat gewechselt.
  • Antragsberechtigt: Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter. Die drei Letztgenannten brauchen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers (Nr. 5.1 EBW).
  • Keine Doppelförderung: Für dieselbe Beratung dürfen keine anderen öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Die Förderung der später vorgeschlagenen Investitionen bleibt davon unberührt (Nr. 7.3 EBW).

Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein. Für Unternehmen als Antragsteller gelten zusätzlich die Regeln für De minimis Beihilfen.

11 Unterlagen

Welche Unterlagen der Energieberater braucht

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto kürzer wird die Aufnahme vor Ort und desto genauer der Fahrplan. Legen Sie bereit, was vorhanden ist:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten, gegebenenfalls Baubeschreibung oder Baugenehmigung
  • Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und Zahl der Wohnungen
  • Rechnungen und Unterlagen zu früheren Sanierungen, etwa Dämmung, Fenster oder Dach
  • Daten der Heizung: Typenschild, Baujahr, Schornsteinfegerprotokoll
  • Verbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
  • einen vorhandenen Energieausweis
  • bei Mietern, Pächtern oder Nießbrauchern die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers
  • bei Wohnungseigentümergemeinschaften den Beschluss zur Beauftragung

Fehlen Verbrauchsdaten, etwa nach einem Eigentümerwechsel oder längerem Leerstand, kann der Berater die Energiekosten nach typischen Werten ansetzen. Er muss das im iSFP begründen.

12 Kosten

Was kostet ein Sanierungsfahrplan?

Ein amtliches Honorar für den iSFP gibt es nicht. Den Preis vereinbaren Sie mit dem Energieberater. Er hängt vor allem von Größe und Zahl der Wohnungen, von den vorhandenen Unterlagen, vom Aufwand der Aufnahme vor Ort und davon ab, ob zusätzlich eine Erläuterung in der Eigentümerversammlung oder ein Energieausweis gewünscht ist.

Fest geregelt ist dagegen der Zuschuss. Er beträgt nach der Änderung der EBW Richtlinie vom 6. August 2024 laut BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:

Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude (Anträge ab 7. August 2024)
GebäudeZuschussHöchstbetrag
Ein oder Zweifamilienhaus50 % des Honorars650 Euro
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 % des Honorars850 Euro
Wohnungseigentümergemeinschaft, Erläuterung in der Versammlung100 % des Honorars dafür, einmalig250 Euro

Förderfähig ist das Bruttohonorar, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sonst das Nettohonorar (Nr. 7.2 EBW). Sie zahlen zunächst das ganze Honorar, der Zuschuss kommt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.Rechenbeispiele und die Kostenfaktoren im Einzelnen finden Sie auf der Seite Kosten des Sanierungsfahrplans.

13 Förderung

Förderung der Maßnahmen aus dem Fahrplan

Der iSFP selbst bringt Ihnen nur den Beratungszuschuss. Sein eigentlicher Wert zeigt sich, wenn Sie Maßnahmen umsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für die BEG EM. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 gelten die alten Konditionen.

Zuschüsse der BEG EM und Wirkung des iSFP (Richtlinie vom 17.07.2026)
MaßnahmeFördersatziSFP BonusHöchstgrenze erste Wohneinheit ohne / mit iSFP
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)15 %5 Prozentpunkte30.000 / 60.000 Euro je Kalenderjahr
Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)15 %5 Prozentpunktegemeinsam mit Hülle
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 Prozentpunktegemeinsam mit Hülle
Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss)30 %, Boni für Selbstnutzerkein iSFP Bonus28.000 Euro, sinkt ab Februar 2027
Fachplanung und Baubegleitung50 %kein iSFP Bonus5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern

Für weitere Wohneinheiten erhöhen sich die Höchstgrenzen; der Rechner oben berücksichtigt das. Ab dem ersten Quartal 2027 soll für sehr ineffiziente Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings, ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten für die Dämmung kommen. Auch dafür muss die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP sein (Nr. 8.4.3 BEG EM).

Wichtig für die Reihenfolge: Den Zuschuss für eine Maßnahme beantragen Sie vor Vorhabenbeginn, und der iSFP muss bei der Antragstellung bereits vorliegen.Alle Programme im Überblick, auch Kredite und Landesprogramme, beschreibt die Seite Förderung.

14 Bonus

iSFP Bonus: Bedingungen und Zeitraum von 15 Jahren

Den Bonus regelt Nr. 8.4.2 der BEG EM. Er setzt voraus:

  • Die Maßnahme ist Bestandteil eines im Programm EBW geförderten iSFP. Ein Sanierungskonzept außerhalb des Programms genügt nicht.
  • Sie wird innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro brutto.
  • Der iSFP liegt schon bei der Antragstellung vor. Zum Verwendungsnachweis der BEG EM muss die Förderung der Energieberatung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.
  • Ein Energieeffizienz Experte bestätigt, dass die Maßnahme dem iSFP entspricht. Kleine Abweichungen, eine Übererfüllung oder eine andere Reihenfolge schaden nicht. Erfüllen Sie die Vorgaben des Fahrplans deutlich nicht, entfällt der Bonus.

Als Übergangsregel zählen auch Beratungsberichte, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, ohne als iSFP erstellt zu sein. Vom Bonus ausgenommen sind Heizungen nach Nr. 5.3, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung und die Fachplanung und Baubegleitung.

Die 15 Jahre sind keine Gültigkeit des Fahrplans im Sinne eines Ablaufdatums. Sie begrenzen nur den Zeitraum, in dem eine Maßnahme den Bonus erhält. Ändert sich der Zustand des Gebäudes stark, kann ein neuer Fahrplan trotzdem sinnvoll sein.

15 Fehler

Häufige Fehler, die Förderung kosten

  • Vertrag vor dem Antrag: Wer den Beratungsvertrag ohne Bedingung unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, verliert den Beratungszuschuss. Gleiches gilt für Maßnahmen in der BEG EM: Der Ausführungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn.
  • Berater ohne passende Kategorie: Nur ein Eintrag in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" führt zu einem geförderten iSFP.
  • Fristen verpasst: Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Vorlagefrist eingereicht, wird der Zuwendungsbescheid unwirksam. Eine einmalige Verlängerung um sechs Monate ist auf formlosen Antrag möglich, wenn Sie sie vor Ablauf beantragen.
  • Maßnahme weicht ab: Wer statt der vorgeschlagenen Fassadendämmung nur einen Teil umsetzt, erfüllt die Vorgaben eventuell nicht mehr. Eine Ausnahme nennt das BAFA für Dach und oberste Geschossdecke, wenn beide Varianten im iSFP beschrieben sind.
  • Bonus ohne Mindestvolumen erwartet: Unter 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keinen iSFP Bonus.
  • Höchstgrenze nur auf ein Jahr verteilt: Die Grenze für Hülle und Anlagentechnik gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Wer große Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann sie zweimal nutzen.
  • Programmende übersehen: Die EBW Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Ein Antrag im Jahr 2027 hängt von einer Nachfolgeregelung ab.
16 Zielgruppen

Für wen eignet sich ein Sanierungsfahrplan?

SituationWas der iSFP leistet
Eigentümer eines älteren Einfamilienhauses mit mehreren anstehenden ArbeitenReihenfolge, Kostenplan, höhere Zuschüsse für Dämmung und Fenster
Käufer eines Bestandsgebäudes nach dem NotarterminÜberblick über den Sanierungsbedarf vor Einzug und Finanzierung
Vermieter von MehrfamilienhäusernPlanung über mehrere Jahre, Höchstgrenzen je Wohnung, Grundlage für Modernisierungsentscheidungen
Wohnungseigentümergemeinschaftengemeinsame Entscheidungsgrundlage, Zuschuss für die Erläuterung in der Versammlung
Eigentümer, die nur die Heizung tauschen wollenEinschätzung, ob die Hülle zuerst kommen sollte; für die Heizung selbst gibt es keinen iSFP Bonus

Weniger geeignet ist ein iSFP für Gebäude, deren Bauantrag weniger als zehn Jahre zurückliegt, weil die Beratung dann nicht gefördert wird, und für Vorhaben, bei denen nur eine kleine Maßnahme ansteht.

17 Übersicht

Alle Themen zum Sanierungsfahrplan

Vertiefende Artikel zu Kosten, Förderung, iSFP Bonus und Energieberatung.

18 FAQ

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan

Ist ein Sanierungsfahrplan Pflicht?

Nein. Kein Gesetz schreibt einen iSFP vor. Er ist freiwillig und lohnt sich vor allem, wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle mit mehr als 30.000 Euro planen oder die Sanierung über mehrere Jahre strecken wollen.

Wie lange dauert es, bis der iSFP fertig ist?

Das hängt vom Berater und vom Gebäude ab. Die Förderung verlangt, dass die Beratung innerhalb von neun Monaten nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen ist. Die Bearbeitung des Antrags dauerte nach Angaben des BAFA zuletzt etwa zwei Wochen.

Kann ich den Antrag beim BAFA selbst stellen?

Ja. Den Antrag stellt der Beratungsempfänger über das BAFA Portal. Sie können den Energieberater mit einer Vollmacht beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?

Nein. Sie entscheiden frei, ob Sie keine, einzelne oder alle Maßnahmen umsetzen. Den iSFP Bonus erhält jede Maßnahme, die Teil des Fahrplans ist und die übrigen Bedingungen erfüllt.

Gilt der iSFP auch für eine Eigentumswohnung?

Die geförderte Beratung bezieht sich auf das Wohngebäude. In einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag. Für die Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich.

Bekomme ich den iSFP Bonus auch für eine neue Wärmepumpe?

Nein. Heizungen nach Nr. 5.3 BEG EM sind vom iSFP Bonus ausgenommen. Für sie gelten eigene Boni, etwa der Klimageschwindigkeitsbonus für selbst genutzte Wohnungen.

Was passiert mit dem iSFP, wenn ich das Haus verkaufe?

Eine eigene Regel zum iSFP beim Eigentümerwechsel enthält die BEG EM nicht. Ob ein Käufer den Fahrplan für den Bonus nutzen kann, sollte er vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz Experten und dem BAFA klären. Ein neuer Eigentümer kann ohne Wartezeit eine eigene geförderte Beratung beantragen.

Zählt ein alter Energieberatungsbericht als iSFP?

Nur in einem Fall: Berichte, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, sind für den iSFP Bonus zugelassen. Andere Berichte erkennt das BAFA nicht an.

Kann ich die Kosten des iSFP von der Steuer absetzen?

§ 35c EStG berücksichtigt Kosten für Energieberater, wenn diese mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung einer begünstigten Maßnahme beauftragt sind, zu 50 Prozent. Für eine Maßnahme, für die Sie einen Zuschuss der BEG erhalten, ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Wie oft wird eine Energieberatung für dasselbe Haus gefördert?

Frühestens vier Jahre nach Auszahlung der vorherigen Förderung, außer das Eigentum hat zwischenzeitlich gewechselt.

Was ist, wenn ich nach dem 31. Dezember 2026 einen iSFP beantragen möchte?

Die EBW Richtlinie endet mit diesem Datum. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, war bis zum 27. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Ein bereits geförderter iSFP bleibt für den Bonus der BEG EM maßgeblich.

Welche Norm nutzt der Berater für die Berechnung?

Für iSFP, die ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden, verlangt das BAFA eine Energiebilanz nach DIN V 18599: 2018-09.

19 Weiterlesen

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20 Glossar

Glossar: Begriffe rund um den iSFP

BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; bewilligt den Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude und die BEG EM Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
BEG EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen; Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizung und Heizungsoptimierung.
EBW
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude; das Programm, in dem der iSFP entsteht.
Energieeffizienz Expertenliste
Liste der Energieberater, die für Förderprogramme des Bundes zugelassen sind; geführt von der dena.
Höchstgrenze
Obergrenze der förderfähigen Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr in der BEG EM; mit iSFP Bonus doppelt so hoch.
iSFP Bonus
Zusätzliche 5 Prozentpunkte Förderung für Maßnahmen aus einem geförderten iSFP auf den Teil der Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze.
Mein Sanierungsfahrplan
Zusammenfassendes Dokument des iSFP mit Istzustand, Schritten und Zielzustand.
Mindestinvestitionsvolumen
Für den iSFP Bonus 30.000 Euro brutto förderfähige Ausgaben; allgemein 300 Euro je Einzelmaßnahme.
Schritt für Schritt Sanierung
Variante des iSFP, bei der das Gebäude über mehrere Jahre mit abgestimmten Maßnahmen saniert wird.
Sowiesokosten
Kostenanteil einer Maßnahme, der auch für eine ohnehin nötige Instandsetzung ohne energetische Verbesserung anfiele.
Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen
Ausführliches Dokument des iSFP mit Beschreibung, Kosten und Kennwerten jeder Maßnahme.
U Wert
Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils in W/(m²K); je kleiner, desto besser gedämmt.
Verwendungsnachweis
Nachweis nach der Beratung, dass die geförderte Leistung erbracht und bezahlt wurde; Voraussetzung für die Auszahlung.
Worst Performing Building
Besonders ineffizientes Gebäude im Sinne der BEG; für Wohngebäude etwa mit einem Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh je m² und Jahr oder Klasse H im Bedarfsausweis.

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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